Der Grundbeitrag für das Jahr 2017 bleibt gegenüber dem Vorjahr mit € 25,00 unverändert.
Die Sektionsbeiträge werden den Sektionsmitgliedern in gewohnter Weise zusammen mit dem Grundbeitrag vorgeschrieben werden.

Die Zusendung der Erlagscheine wird ab Mitte März erfolgen. Selbstverständlich kann der vorgeschriebene Betrag auch mittels Internetbanking beglichen werden (Zahlungszweck: Tennis 2017). Bitte zahlen Sie den Mitgliedsbeitrag bis

spätestens Freitag 7. April 2017

ein.

 

Die Beiträge im einzelnen:

Kategorie A: € 225,-- (250,-- inkl Grundbetrag)

Zur Kategorie A gehören alle Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Kategorie C: € 235,-- (260,-- inkl Grundbetrag)

Der Kategorie C gehören jene Mitglieder der Sektion Tennis an, die nicht im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.

Kategorie P: € 340,-- (390,-- inkl Grundbetrag)

Dieser (Paar-)Tarif gilt für 2 Erwachsene unter der gleichen Wohnanschrift. Hier gibt es keine Unterscheidung in öffentlich Bedienstete und andere.

Kategorie ST: € 125,-- (150,-- inkl Grundbetrag)

Dieser (Studenten-)Tarif gilt für Personen zwischen dem vollendeten 18. und dem vollendeten 23. Lebensjahr (im Jahr 2017 sind dies die Jahrgänge 1993 bis 1998).

Kategorie J: € 25,-- (50,-- inkl Grundbetrag)

Dieser Tarif gilt für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (im Jahr 2017 sind dies die Jahrgänge bis einschließlich 1999).

Kategorie MS: € 50,-- (75,-- inkl Grundbetrag)

Dieser Tarif ist für jene Spieler gedacht, die bei anderen Vereinen Mitglieder sind und nur an Meisterschaftsspielen des SKH teilnehmen.

Kategorie MS+: € 135,-- (160,-- inkl Grundbetrag)

Dieser Tarif gilt für jene Spieler, die nur an Meisterschaftsspielen sowie an allfälligen Mannschaftstrainings des SKH teilnehmen.

Spielberechtigung 2017

Auf den Plätzen des SKH (Plätze 11 bis 16 der Spielanlage Arsenal sowie Plätze 1 bis 5 der Spielanlage Faradaygasse) sind ausschließlich jene Vereinsmitglieder spielberechtigt, die ihre Mitgliedsbeiträge bis zum festgesetzten Termin bezahlt haben.
Die Sektionsleitung wird den Betreibern der Tennisanlagen eine Liste mit den spielberechtigten Mitgliedern übermitteln, die regelmäßig aktualisiert wird.
Bitte führen Sie daher bei Benützung der Vereinstennisplätze stets den Zahlscheinabschnitt bzw. den Nachweis der Internet-Überweisung mit.

Saisonbeginn 2017

ist wie üblich am 15. April.
Über eine allenfalls mögliche Benützung der Plätze vor Saisonbeginn (wetterabhängig) werden wir noch in der April-Ausgabe und auf unserer Homepage informieren. In diesem Fall wäre die halbe Platzmiete zu bezahlen.